Gesetzliche Vorgaben für Entsorgungsfachbetriebe

Geben Sie Ihre Reststoffe in die richtigen Hände.

Als Entsorgungsfachbetrieb führen wir Abfälle nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben einer qualifizierten Verwertung zu und handeln somit im Sinne des Kreislaufwirstchaftsgesetzes.

Unsere Sortier-, Recycling- und Aufbereitungsanlagen sind selbstverständlich nach BImSchG genehmigt. Zu Ihrem Vorteil – und zur Schonung der Natur.

Zugelassene Abfallarten

Den unten stehenden Listen können Sie entnehmen, welche Abfallarten unsere Anlagen annehmen.

Fragen Sie uns bei unklaren Stoffen bzw. Sorten nach den Annahmebedingungen. Wir erteilen fachkompetent Auskunft, darüber hinaus bieten wir Ihnen die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), EAK 2002, sowie die gültigen Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.

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